Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragliches

1. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Christian John, nachfolgend auch John Softwareentwicklung genannt. Sie werden ergänzt durch produktspezifische Geschäftsbedingungen, individuelle vertragliche Regelungen sowie geltende Bedingungen bei Lizenz- und Handelsgeschäften, die jeweils Vorrang haben.
  2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. John Softwareentwicklung ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, unter der Berücksichtigung, dass die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. John Softwareentwicklung weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Änderung als genehmigt.

2. Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Zugang der Bestellung wird dem Kunden schnellstmöglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn John Softwareentwicklung die Annahme des Antrages innerhalb von 7 Tagen schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt. Bei Webhosting- oder Cloud-, Software as a Service, Lizenzen oder ähnlichen Produkten ist dies der Zeitpunkt, an dem die Freischaltung der Zugangskennung bzw. die Lizenzübergabe erfolgt.

3. Vertragsdauer / Kündigung / Erfüllungsort

  1. Soweit vertraglich nicht anderes geregelt, werden Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
  2. Verträge sind von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer Abrechnungsperiode bzw. zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann nur schriftlich per Post oder digitalem Scan erfolgen.
  3. John Softwareentwicklung ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, dass der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen vertragliche Vorgaben oder gesetzliche Bestimmungen. Ein weiterer wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der IT-Systeme beeinträchtigen könnte.
  4. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Korschenbroich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Korschenbroich örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Darüber hinaus bleibt John Softwareentwicklung berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  5. Beabsichtigt der Kunde die Übertragung seiner vertraglichen Rechte auf eine andere Person, bedarf er hierfür der schriftlichen Anzeige mit Nennung des alten und neuen Vertragspartners und anschließenden Zustimmung der Vertragsübertragung durch John Softwareentwicklung.

4. Liefer- und Leistungsumfang und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern John Softwareentwicklung die Nichtlieferung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung von John Softwareentwicklung. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten (z.B. fristgerechter Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware fertig gestellt ist und dieses dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
  2. Lieferungs- und Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die John Softwareentwicklung die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, etc., auch wenn sie bei den Lieferanten von John Softwareentwicklung oder deren Unterlieferanten eintreten, hat John Softwareentwicklung auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen John Softwareentwicklung, die Lieferung um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Im Übrigen kommt John Softwareentwicklung erst dann in Verzug, wenn ihm der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzugs hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von ½% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchsten bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass es sich um einen typischen und vorhersehbaren Schaden handelt.
  4. Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist John Softwareentwicklung berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen Im letzteren Fall können 20% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist MMStudio nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Auftraggeber anschließend in angemessenen verlängerter Frist zu beliefern.

5. Allgemeine Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt John Softwareentwicklung bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
  2. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die von John Softwareentwicklung zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter umgehend zu ändern und streng geheim zu halten und John Softwareentwicklung unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  4. Veränderungen in den benannten Personen (Hauptansprechpartner, Stellvertreter usw.) hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten der zuvor benannte Ansprechpartner und/oder dessen Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen seiner bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
  5. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

6. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, führen alle Dienstleistungen und Aufträge nach Ausführung der Leistung, Hardware nach Lieferung, Lizenzprodukte und Services nach Beginn der Laufzeit zur Rechnung. Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung oder regelmäßiger Sammelrechnung (bevorzugt monatlich). Sämtliche Entgelte sind dann sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
  3. John Softwareentwicklung ist berechtigt, im Verzugsfall alle Leistungen zurückzubehalten. Die manuelle Prüfung und manuelle Entsperrung der Leistungen kann mit Kosten verbunden sein.

7. Datenschutz / Geheimhaltung

  1. Die Datenschutzpraxis von Christian John, John Softwareentwicklung, steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemediengesetz (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, diese Daten in seinem Online-Administrationsbereich stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
  3. Personenbezogene Kundendaten werden nicht an Dritte weitergebeben. Ausgenommen sind hiervon Dienstleistungspartner zu Lizensierungs-, Service- und Abrechnungszwecken und für Fälle der Vermittlung von Domains an die Registrierungsstellen. Dem Kunden ist bekannt, dass die im üblichen Umfang zur Identifizierung des Domaininhabers erforderlichen Daten wie beispielsweise Name, Adresse und ggf. die Telefonnummer bei den Vergabestellen zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten "Who Is"-Abfrage im Internet für ihn selbst und für Dritte jederzeit einsehbar sind.
  4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Insbesondere sind auch andere Teilnehmer im Internet unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
  5. Die E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Namen des Kunden nutzt John Softwareentwicklung nur für die Durchführung und Informationsschreiben von Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
  6. Darüber hinaus verpflichtet sich John Softwareentwicklung zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.

8. Datensicherheit

  1. Soweit Daten auf Systeme von John Softwareentwicklung übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet eigenständig Sicherheitskopien herzustellen. Soweit Sicherheitskopien im jeweiligen Angebot enthalten sind, werden die Server-Daten regelmäßig gesichert und, sofern nicht anders vertraglich geregelt, eine Woche vorgehalten. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

9. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

John Softwareentwicklung, Christian John, Pescher Str. 79, 41352 Korschenbroich. E-Mail: Buchhaltung@john-server.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie John Softwareentwicklung die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie John Softwareentwicklung insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von John Softwareentwicklung zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die in § 312d Abs. 4 BGB genannt werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
  • Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
  • Softwarelizenzen

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist oder Ausübung des Widerrufsrechts mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde.

10. Rückfragen und Beanstandungen

Rückfragen und Beanstandungen sind an John Softwareentwicklung, Christian John, Pescher Str. 79, 41352 Korschenbroich zu richten.

Stand: Korschenbroich, 15.01.2021